Statuten Transivroom

Transivroom Verein Gegründet am 28.12.2020 in CH-3027 Bern von Abouelela Karim und Hug Christian Stephan

Name und Sitz

Unter dem Namen „Transivroom" besteht ein Verein im Sinne von,
Art. 60 ff. ZGB
Mit Sitz in 3027 Bern. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.


Zweck und Wille

Kulturelle Förderung in den Bereichen Print/Web Kunst/Grafik und Radio als unabhängiger Verlag.
Zu diesem Zweck wird die Transivroom Media Productions als ausführendes Organ dem Verein unterstellt. Die Konten gehen bis auf weiteres in den Besitz des Vereines über und werden von ihm verwaltet.
Die Transivroom Media Productions unterstütz Künstler mit der Publikation Ihrer Werke, zum Beispiel Erstlingswerke von Autoren. Oder unterstütz Kunst und Medienschaffende mit der Bereitstellung diverser webbasierenden Plattformen wie zum Beispiel einem Web/Kommunalradio für Moderatoren. Auch die Beratung von (angehenden) Künstlern wird Teil der Vereinstätigkeit sein.
Vor allem Menschen mit einer Beeinträchtigung und Rentnern möchte man so nicht nur die Möglichkeit zum Publizieren bieten, sondern auch die Möglichkeit wahrgenommen zu werden. Um ihnen so, langfristig finanzielle Unabhängigkeit zu ermöglichen.
Die Transivroom Medien Productions bleibt ein gemeinnütziger Verlag.

Organe

Transivroom-Verein:
Der Transivroom-Verein beschafft und verwaltet die finanziellen Mittel. Er ist für die Verwaltung Mitglieder bezogenen Daten verantwortlich. Pflegt die Kontakte nach aussen. Und betreibt Öffentlichkeitsarbeit.

Vorstand:
Der Vorstand ist von verwaltender und beratender Natur und kann aus Vereinsmitgliedern und Redaktionsmitgliedern bestehen. Er besteht aus mindestens 2 Personen.

Redaktion/Transivroom Media Productions (Verlag):
Die Redaktion leitet das Tagesgeschäft und alle produktionsrelevanten Vorgänge. Kann aus Vereinsmitgliedern und Redaktionsmitgliedern sowie Vorstandsmitglieder bestehen. Die Redaktion besteht aus mindestens einem Mitglied.

Mitgliederversammlung:
Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins und des Verlages.
Sie wird regulär einmal jährlich abgehalten. Sie ist unter anderem für die folgenden Punkte verantwortlich.
Ausschlüsse aus dem Verein
Grössere Anschaffungen
Änderungen der Statuten
Budget Genehmigung
Genehmigung Buchhaltung
Festlegung Gönnerbeiträge

Haftung

Für Ansprüche dritter ist nur das Vereinsvermögen haftbar. Vermögen der Mitglieder bleiben unangetastet.

Mittel

Querfinanzierung:
Die mittel werden mittels Vergabe von Arbeitskraft an Dritte, generiert. „Querfinanzierung“. Dies geschieht freiwillig. Die Mitglieder sind ermächtigt, eigenständige Verträge mit dritten abzuschliessen. Die generierten Gelder gehen ans Vereinskonto.
Die Querfinanzierung wird aufrecht erhalten, bis der Verein selbsttragend ist.
Die Querfinanzierung betrifft Vollmitglieder und ein Teil ihrer Zeit die sie ansonsten für Produktion und Verwaltung aufwänden würden.

Mitgliederbeiträge:
Mitgliederbeiträge sind verbindlich. Die Beträge sollten 05-25 CHF im Monat nicht überschreiten. Übersteigt dies die Möglichkeiten von Vereinsmitgliedern, können diese von der Mitgliederversammlung temporär von dieser Regelung befreit werden.

Spenden und Sponsoring:
Das Spenden und Sponsoren Programm wird von der Transivroom Media Productions übernommen und beibehalten.

Verkauf von selbst produzierten Artikeln:
Hierunter fallen:
Bücher
Merch
Bilder
Werbung/Dienstleistungen
Gegebenenfalls können auch nicht mehr verwendete Gerätschaften, Mobiliar und Materialien an Dritte verkauft werden.

Mitgliedschaften

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.

Bücherwurm (Sympathisant/Passive)
Haben Stimmrecht bei: Vereinsauflösung, Ausschluss von Mitgliedern und Aufnahme, Mitgliedsbeiträge, Statutenänderungen.
Künstler wie auch Kunstinteressierte können auf Wunsch festgelegte Güter beziehen. Sie unter Mitgliederbeiträge.

Tintenbrauer (Vollmitglieder)
Haben Stimmrecht bei: Vereinsauflösung, Ausschluss von Mitgliedern und Aufnahme, Mitgliedsbeiträge, Statutenänderungen. Mitspracherecht bei: Publikationen, Webauftritte, Merch Gestaltung und Veranstaltungen.
Können aktiv ihr Schaffen einbringen. Helfen bei diversen Vereinsaktivitäten.
Künstler wie auch Kunstinteressierte können auf Wunsch festgelegte Güter beziehen. Sie unter Mitgliederbeiträge.

Ehrenmitglieder
Sind zu Versammlungen und Veranstaltungen eingeladen. Dürfen sich einbringen.
Sie werden vom Vorstand nominiert und an einer Mitgliederversammlung bestätigt oder von den Mitgliedern abgelehnt. Bestätigte Ehrenmitglieder werden vom Vorstand angeschrieben, ob sie die Ehrenmitgliedschaf annehmen möchten. Nach Annahme werden die Ehren Mitglieder in der entsprechenden Rubrik als Ehrenmitglieder geführt.

Mitgliedschaft als Gruppe/Familie/Verein/Teams
Mit einer Passiv/Vollmitgliedschaft identisch. Haben jedoch zwei Stimmen. 

Nicht Mitgliedschaften

Sonderformen, welche nicht unter eine reguläre Mitgliedschaft fallen.
Ehrenamtliche Helfer
Helfen bei der Umsetzung von Projekten können interne Produktions- und Publikationsmöglichkeiten nutzen oder haben nach Absprache Anrecht auf eine kleine finanzielle Entschädigung. Haben Mitsprache aber per se kein Stimmrecht.
Abonnenten
Zahlen einen Jährlichen Beitrag und erhalten dafür festgelegte Vergütungen.

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt: 
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.

Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist per Ende Jahr möglich. Das Austrittsschreiben
Muss mindestens 7 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit z.B. wegen Verletzung der Statuten, Verstösse gegen die Ziele des Vereins, etc. aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden. Eine Wiederaufnahme ist nach Zahlung des ausstehenden Betrags möglich.

Der Vorstand

Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Ent­schädigung anstellen oder beauftragen.
Weitere Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands sind:
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäß dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Ämterkumulation ist möglich.
Der Vorstand konstituiert sich selber.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfas­sung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. 

Zeichnungsberechtigung

Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien

Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine Ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich um den Februar statt.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mind. 10 Tage im Voraus schrift­lich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung, sind bis spätestens Ende Kalender­jahr schriftlich an den Vorstand zu richten. Kann ein Mitglied an einer Versamm­lung nicht Teilnehmen, kann das Stimmrecht über ein spezifisches Traktandum einer teilnehmenden Person Übertragen werden. Der Vorstand ist davon vor Versammlungsbeginn
darüber zu Informieren.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen.
Die Versammlung hat spätestens 7 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden
unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen: (Insofern erforderlich.)
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
d) Entlastung des Vorstandes
e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der
Kontrollstelle.
f) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
g) Genehmigung des Jahresbudgets
h) Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm
i) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
j) Änderung der Statuten
k) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.
1) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der
Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit
fällt die/ der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3 -Mehrheit der Stimmberechtigten.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.

Vergütungen

Die Anstellung im Verlag erfolgt ehrenamtlich. Vergütungen sofern vereinbart muss
von den betroffenen Personen selbst den Behörden gemeldet werden.
Autoren und Künstler erhalten in der Regel eine Vergütung.
Diese kann prozentual oder zu einem Pauschalbetrag erfolgen.
Größere Spesen/ Ausgaben werden vergütet, wen sich die Mitgliederversammlung
dafür ausspricht. Dies kann auch rückwirkend geschehen. Eine Rückvergütung ist
auf zwei Kalenderjahre beschränkt. Diese müssen nicht zusammenhängend sein.

Sonstiges

a) Das Urheberrecht erstellter Werke verbleibet beim Künstler. Der Verein/Verlag
hat das Publikationsrecht.
b) Mitgliederversammlungen können auch online abgehalten werden oder Mitglieder
Können online an einer Offlineversamlung teilnehmen.
c) Der Verein besteht aus mindestens zwei Personen.
d) Korrekturen und sinngemäße Formulierungen der Statuten müssen nicht von
der Mitgliederversammlung genehmigt werden. Der Vorstand weißt die Mitglieder,
an der Mitgliederversammlung auf die Änderungen hin.
e) Der Vereinssitz befindet sich an der Kasparstrasse 17. Derzeit besteht kein verbindliches Vereinslokal, jedoch wird das Lager in Kehrsatz bei Bern entsprechend vorbereitet.
f) Künstler Können aber müssen nicht zwingend Vereinsmitglieder sein.

Übersicht Mitgliederbeiträge

Mitglieder und Abobeiträge

Sie sind obligatorisch, aber können bei schwierigen finanziellen Situationen eines Mitgliedes ausgesetzt werden. Dies ist dem Vorstand zu melden. Die Beiträge sind auf Monatsbasis. Angaben in CHF. Gruppen/Familien bis 5 Personen - Betrag ist jährlich angegeben. Vereine Pauschale nach Vereinbarung.
Abos können mit oder auch ohne Vereinsmitgliedschaft gebucht werden.

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder Außerordentlichen
Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von
zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Der Verlag bleibt von der Auflösung des Vereins unberührt.
Alle Mittel, Rechte, Pflichten und Kompetenzen gehen an den Verlag über, sofern
dies von der Mitgliederversammlung nicht anders bestimmt wird.

Inkrafttreten und Letzte Änderungen

Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 06.01.2023 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Angepasst wurden die Mitgliedschaftsstufen und Mitgliederbeiträge sowie wurden Abonnenten in die Statuten aufgenommen.
Änderungen in den Punkten: Mittel-Mitgliederbeiträge, Mitgliedschaften, Mitgliederbeiträge und Abobeiträge,
Sontiges-e) (Korrektur Standort).
25.02.2023
Es wurden bei den Mitgliederstufen und Beiträge einige Ergänzungen in Sinn und Wortlaut vorgenommen. Mitgliedschaftsarten und Beitragsarten wurden weiter reduziert und zusammengelegt.
Die Änderungen sind von den anwesenden Mitgliedern angenommen worden.

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